Streit um die alte Gießerei
am Motzacher Tobelbach
Justiz kriegt kalte Füße - erstes Verfahren eingestellt
Im Verfahren um die Besetzung der alten Gießerei hat das Amtsgericht
Lindau einen Rückzieher gemacht. Die alte Gießerei am Motzacher
Tobelbach, befindet sich seit der Zerschlagung von
Escher-Wyss im Besitz der AXIMA, einem Bestandteil der globalen
SUEZ-Gruppe. In der Vergangenheit hatten mehrfach Punks die seit
dreißig Jahren leerstehenden Räume besetzt, um auf das Fehlen
entsprechender Treffpunkte für junge Menschen aufmerksam zu machen. Bei
einer Räumung in der Nacht des 30.4.2006 wurden von der Polizei die
Personalien von mindestens acht Menschen festgestellt und ihnen eine
Anzeige wegen Hausfriedensbruch in Aussicht gestellt. In einer
nichtöffentlichen Verhandlung vor dem Jugendgericht wurde am 28.11.2006
das Verfahren gegen drei der Beteiligten gegen geringfügige Bußen
eingestellt.
(Lindau/Orden der Liberins)
Bereits vor Eröffnung der Beweisaufnahme bot der Vorsitzende Richter
Paul Kind den drei Heranwachsenden eine Einstellung des Verfahrens
gegen eine Geldbuße von 80 € an. Die eingeschüchterten Angeklagten im Alter von 18 und 20 Jahren, von denen keiner anwaltlich
vertreten war, nahmen dieses "Schnäppchen" dankbar an. Bereits bei der
Ladung zur Verhandlung waren sie zahlreichen Repressionen ausgesetzt
worden. So wurden beispielsweise der Mitbewohner und die Freundin eines
20-jährigen massiv mit Strafen bedroht, um eine rechtzeitige Zustellung
der Ladung sicherzustellen - für einen Termin, an dem eine Sache
verhandelt wird, die mehr als ein halbes Jahr zurückliegt. Eine andere
Beschuldigte hatte man mit terminlich versetzten Mehrfachsendungen zu
irritieren versucht.
Dabei wollte das Gericht doch offensichtlich nur einen blamablen
Freispruch vermeiden, der hätte erfolgen müssen, weil
die Angeklagten nicht gegen den Willen, sondern nur ohne
den Willen der Inhaberin des Hausrechts, der Firma AXIMA, in das
Anwesen eingedrungen waren. Im Gesetz stellt nämlich bloß unbefugtes Eindringen ohne
böswillige Absichten keinen Straftatbestand dar.
Aufgerufen hat zu den friedlichen Aktionen der "Orden der Liberins".
Djabba Liberin, der Älteste des 2005 gegründeten Ordens, wundert sich:
"Eigentlich hätte meine Verhandlung als hauptverantwortlicher Aufrufer
zu der Party am Anfang stehen müssen, aber das Fehlen jeglicher Bosheit
bei unserer Aktion läßt die Justiz anscheinend auf der Stelle treten.
Von Anfang an wurde versucht, unsere Aktion in eine terroristische Ecke
zu ziehen, angefangen mit dem unangemessenen Polizeieinsatz bei der
Räumung (zwei "Wannen" mit je sechs schwerbewaffneten KämpferInnen)
über eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme meiner Arbeitsmittel (drei
Computer, die ich für Programmentwicklungen brauche) bis hin zu
aggressiven
Vorhaltungen bei der Vorladung zu dieser Verhandlung. Das hat aber
alles
nichts genützt, weil unser Anliegen gerecht ist. Wir fordern die Firma
AXIMA auf, uns bis zu einem eventuellen Baubeginn das Hausrecht in der
alten Gießerei zu übertragen. Sie brauchen es nicht, und weil sie
ohnehin alles abreißen wollen, haben sie auch keinen Schaden davon zu
befürchten. Und der Justiz wäre auch geholfen, wenn sie die übrigen
Strafanträge auch ad Acta legen könnte."