
Orden
der
Liberins
Diese Verfassung ist verbindlich für Mitglieder des Ordens der
Liberins. Verstöße gegen die Verfassung oder deren
Mißbrauch zum
eigenen Vorteil kann zum Ausschluß aus dem Orden
führen.
Der
Orden
der Liberins ist
keiner Religion oder Weltanschauung
verpflichtet. Anregungen aus allen Traditionen und Religionen sind
willkommen, solange sie nicht einschränkend sind. Ihren Weg
finden die
Mitglieder des Ordens aus Ihrer eigenen, unvoreingenommenen Sicht der
Welt, die sie ohne religiöse, weltanschauliche oder
gesellschaftliche
Beschränkungen miteinander teilen.
Der
Orden
der Liberins und
seine Mitglieder achten alle
Lebewesen, ohne sie auszubeuten oder gegeneinander aufzuhetzen. Im
eigenen Verhalten berücksichtigen sie die Ansprüche
der Tiere und
Pflanzen, die sie benutzen oder verzehren, ebenso wie die der Menschen,
mit denen sie verkehren. Konflikte zwischen Mitgliedern müssen
ohne
Gewaltanwendung gelöst werden.
Der/die
Älteste ist
verantwortlich für die Einhaltung der Verfassung.
Sie oder er kann die Verantwortung mit einer Gruppe von
HüterInnen der
Verfassung teilen. Die
Auflösung des Ordens kann von einem Konsens der
Hauptversammlung
beschlossen werden.
Der
Orden
der Liberins achtet
die staatlichen Gesetze. Sollten
Bestimmungen dieser Verfassung gegen Gesetze verstoßen, so
bleiben die
übrigen gültig, und die gesetzwidrige Bestimmung ist
durch eine zu
ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten
kommt.
Diese
Satzung kann von der
Versammlung im Konsens geändert werden,
dauerhafte Änderungen bedürfen der Zustimmung der
Hauptversammlung.
Befreit
und
seid frei