
Organe
Die Organe des
Ordens sind die
wöchentliche Versammlung, die
Hauptversammlung, die Leitung und der/die
Älteste.
Versammlung
- Die Versammlung des Ordens findet wöchentlich zum
bekannten
Termin statt. Den Termin bestimmt die Versammlung.
- Über die Anwesenheit der Mitglieder wird zwei
Stunden nach Beginn
der Versammlung Buch geführt. Zuspätgekommene mit
mehr als einer halben
Stunde Verspätung werden nicht als Anwesende gezählt.
Die Versammlung
kann diese
Regel ändern bzw. Ausnahmen beschließen.
- Die Versammlung ist das oberste Organ des Ordens. Sie ist
gegenüber der Leitung und dem/der Ältesten
weisungsbefugt.
- Konsensprinzip:
die
Beschlüsse der Versammlung werden von allen
Anwesenden gemeinsam getroffen.
- Konsens-1prinzip:
falls
kein Konsens gefunden werden kann, kann
zur Not eine Mehrheitsentscheidung der Anwesenden als Konsens minus
eins getroffen werden.
- Kampfabstimmung:
als
letztes Mittel zum Erzwingen von
Entscheidungen, die nicht aufgeschoben werden können, kann
eine
Kampfabstimmung geführt werden. Dabei sind nur
ständige Mitglieder
stimmberechtigt. Die/der Älteste muß einer
Kampfabstimmung zustimmen
oder eine Verschiebung der Entscheidung anordnen.
- Ständige
Mitglieder: sind
diejenigen Mitglieder, die in den
vorhergehenden zwölf Wochen mindestens neun mal bei der
Versammlung
anwesend waren.
- Anwesenheit und Rederecht stehen allen zu, Gäste
sind bevorzugt
zu behandeln. Die Versammlung gibt sich eine Versammlungsleitung, die
die Einzelheiten regelt.
- Über die Beschlüsse der Versammlung wird
Buch geführt.
Hauptversammlung
- Mindestens einmal im Kalenderjahr findet eine
Hauptversammlung
statt, zu der alle Mitglieder mit einer Frist von mindestens 14 Tagen
eingeladen werden.
- Festlegung, Vorbereitung und Einladung zur Hauptversammlung
ist
Aufgabe der Leitung in Abstimmung mit der wöchentlichen
Versammlung.
Die/der Älteste leitet die Hauptversammlung.
- Die Hauptversammlung entlastet die Leitung. Prüfer
für die
Geschäftsführung sind gemeinsam mit der Leitung zu
wählen.
- Die Hauptversammlung wählt die Leitung mit
einfacher Mehrheit.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Ordens, über die
Gültigkeit
von Delegierten-Stimmen entscheiden die anwesenden Mitglieder mit
einfacher Mehrheit.
- Über die Hauptversammlung wird ein Protokoll
geführt, das von der
folgenden Hauptversammlung bestätigt wird.
- Verfassungsänderungen können nur mit
einer Mehrheit von zwei
Dritteln der Hauptversammlung beschlossen werden.
Leitung
- Die Leitung vertritt den Orden in allen Belangen nach
außen.
- Die Leitung besteht aus fünf Personen, von denen
jeweils drei
gemeinsam zeichnungsberechtigt sind. Mindestens drei von ihnen
müssen
ständige Mitglieder der Versammlung sein.
- Die/der Älteste ist automatisch Mitglied der
Leitung. Wird er/sie
nicht in die Leitung gewählt, hat die Leitung sechs
Mitglieder, und bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Ältesten.
- Ersatz für ausgefallene Leitungsmitglieder
bestimmt die
Versammlung mit einfacher Mehrheit der ständigen Mitglieder
bzw. durch
Konsens.
- Die Leitung bereitet die Hauptversammlung vor und
wird von
dieser entlastet und gewählt.
Älteste
- Der/die Älteste wird in der Reihenfolge der
laufenden
Mitgliedsnummer bestimmt. Nur langjährige ständige
Mitglieder können
Älteste werden und bleiben.
- Die/der Älteste vertritt den Orden in der
Öffentlichkeit und ist
für die Anwendung der Verfassung zuständig.
- Ein Wechsel der Ältesten kann durch
Rücktritt, Tod oder ein Votum
von zwei Dritteln der Hauptversammlung auftreten. Ein
Rücktritt ist
jeweils zur nächsten Hauptversammlung möglich.
- Ständige Mitglieder können ihre
Bestimmung zum Ältesten ablehnen.
In
diesem Fall wird die/der nächste in der Reihenfolge der
laufenden
Mitgliedsnummern bestimmt.
- Die wöchentliche Versammlung kann mit einer
Mehrheit von zwei
Dritteln der Stimmen
der ständigen Mitglieder die Bestimmung einer Person zum
Ältesten
ablehnen. Diese Ablehnung gilt nur für diesen einen Wechsel
der
Ältesten.
- Älteste sind zur Anwesenheit bei allen
Versammlungen und zu
intensiver Arbeit im Orden verpflichtet.